Stand: August 2026
Betreiber: EN2RE GmbH, In den Hähnen 34, 53560 Vettelschoß
Geschäftsführer: Dr. Michael Knopp
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EN2RE GmbH (nachfolgend „EN2RE") und Arbeitgebern (nachfolgend „Emittenten" oder „Kunden"), die die digitale Plattform „genusscloud" zur Einführung und Verwaltung steuerfreier Mitarbeiterbeteiligungen gem. § 3 Nr. 39 EStG (in Form von Genussrechten/mezzaninem Kapital) nutzen.
Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Handwerks- und Kleinbetriebe in Deutschland ab einer/einem Mitarbeitenden. Abweichende Bedingungen des Emittenten gelten nur, wenn EN2RE diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
EN2RE stellt dem Emittenten die Plattform „genusscloud" als technische Software-Lösung (Software-as-a-Service, SaaS) zur standardisierten Einführung und Verwaltung einer Mitarbeiterbeteiligung zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:
Die von EN2RE bereitgestellten Dokumente, Leitfäden und Vertragsentwürfe sind rein exemplarische und unverbindliche Muster. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wurden nicht für den spezifischen Einzelfall des Emittenten geprüft. Die Nutzung dieser Muster erfolgt auf eigene Gefahr des Emittenten.
EN2RE schuldet ausdrücklich keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die individuelle Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, der steuerlichen Anerkennung und der lohnabrechnungsseitigen Umsetzung obliegt ausschließlich dem Emittenten bzw. dessen eigenen Steuer- und Rechtsberatern. EN2RE empfiehlt dringend, jeden generierten Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Der einmalige Preis für das Starter-Paket beträgt 299,00 € netto(regulär 549,00 € netto). Im Starter-Paket enthalten sind der Zugang zum Mustervertragsentwurf, die Einführungsanleitung sowie die Software-Lizenzgebühr für den ersten teilnehmenden Mitarbeitenden für das erste Vertragsjahr.
Ab dem zweiten teilnehmenden Mitarbeitenden fällt eine Plattformgebühr in Höhe von 50,00 € netto pro Mitarbeitendem und Jahr an. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus auf Basis der zum Abrechnungsstichtag aktiven Teilnehmenden.
Die Zahlung des Starter-Pakets erfolgt unmittelbar beim Kauf über HubSpot Payments (HubSpot Ireland Ltd., EU-Hosting). Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Folgerechnungen für die jährliche Plattformnutzung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
Über die in Ziff. 3.1 und 3.2 genannten Beträge hinaus erhebt EN2RE keine Erfolgs-, Transaktions- oder Provisionsgebühren auf das vom Mitarbeitenden eingelegte Kapital.
Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Der Emittent verpflichtet sich insbesondere:
Der Emittent trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Ausgestaltung und Wirksamkeit der Beteiligung in seinem Betrieb. Dies gilt insbesondere für die wirksame Einbeziehung der Genussrechte, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften (z. B. AGB-Kontrolle) und die steuerliche Anerkennung.
EN2RE erbringt folgende Kernleistungen:
EN2RE garantiert keine durchgängige Verfügbarkeit und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Angaben der Emittenten.
EN2RE haftet für Schäden nur:
EN2RE haftet insbesondere nicht für:
EN2RE übernimmt keine Garantien für die Teilnahmequote der Mitarbeitenden oder den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung des Starter-Pakets geschlossen.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 weitere Monate.
EN2RE kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
EN2RE kann diese AGB ändern, wenn berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderungen für den Emittenten zumutbar sind.
Über Änderungen wird der Emittent mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Emittent nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der EN2RE GmbH.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Die Plattform genusscloud richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht. Dies gilt insbesondere auch für Zahlungen, die unmittelbar beim Kauf des Starter-Pakets über HubSpot Payments abgewickelt werden.
EN2RE bereitet derzeit eine optionale Erweiterung der Plattform vor („Anwalt-in-the-loop"). Nach Aktivierung dieser Option wird es dem Emittenten ermöglicht, eine direkte Anfrage zur rechtlichen Prüfung des generierten Vertragsentwurfs an eine unabhängige, auf der Plattform gelistete Partnerkanzlei zu übermitteln.
Bei Nutzung der AITL-Option kommt ein separates Mandatsverhältnis direkt zwischen dem Emittenten und der ausgewählten Partnerkanzlei zustande. Die EN2RE GmbH wird nicht Partei dieses Beratungsvertrags. Die Kanzlei erbringt die Rechtsberatungsleistung in eigener Verantwortung unter Einhaltung des Berufsrechts (§ 43a BRAO).
Die Vergütung für die anwaltliche Prüfungsleistung ist nicht im Starter-Paket oder den Plattformgebühren von EN2RE enthalten. Die Partnerkanzlei rechnet ihre Leistungen direkt mit dem Emittenten ab. Die Vergütung erfolgt dabei entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer separaten Honorarvereinbarung (z.B. Festpreis für die Musterprüfung), die der Emittent mit der Kanzlei schließt.
Zum aktuellen Stand (Mai 2026) ist die AITL-Option noch nicht aktiv. Informationen über den genauen Zeitpunkt der Verfügbarkeit und die Liste der Partnerkanzleien werden rechtzeitig auf der Plattform bekannt gegeben.
EN2RE GmbH In den Hähnen 34 53560 Vettelschoß