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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmenskunden der Plattform „genusscloud"

Stand: August 2026

Betreiber: EN2RE GmbH, In den Hähnen 34, 53560 Vettelschoß

Geschäftsführer: Dr. Michael Knopp

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der EN2RE GmbH (nachfolgend „EN2RE") und Arbeitgebern (nachfolgend „Emittenten" oder „Kunden"), die die digitale Plattform „genusscloud" zur Einführung und Verwaltung steuerfreier Mitarbeiterbeteiligungen gem. § 3 Nr. 39 EStG (in Form von Genussrechten/mezzaninem Kapital) nutzen.

Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, insbesondere an Handwerks- und Kleinbetriebe in Deutschland ab einer/einem Mitarbeitenden. Abweichende Bedingungen des Emittenten gelten nur, wenn EN2RE diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

EN2RE stellt dem Emittenten die Plattform „genusscloud" als technische Software-Lösung (Software-as-a-Service, SaaS) zur standardisierten Einführung und Verwaltung einer Mitarbeiterbeteiligung zur Verfügung. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

  • Bereitstellung eines automatisierbaren Mustervertragsentwurfs („Erstvertrag") für die Mitarbeiterbeteiligung,
  • eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur erstmaligen Einführung der Beteiligung im Betrieb,
  • ein Plattform-Dashboard für den Arbeitgeber (Beteiligungsstatus, Dokumentenablage, MA-Verwaltung),
  • einen Onboarding-Flow für teilnehmende Mitarbeitende,
  • automatisierte Berechnungen rund um die Beteiligung (z. B. Beteiligungsstand, Auszahlungen),
  • digitale Dokumentenverwaltung (Upload, Abruf, Archivierung).

WICHTIGER RECHTLICHER HINWEIS:

Die von EN2RE bereitgestellten Dokumente, Leitfäden und Vertragsentwürfe sind rein exemplarische und unverbindliche Muster. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wurden nicht für den spezifischen Einzelfall des Emittenten geprüft. Die Nutzung dieser Muster erfolgt auf eigene Gefahr des Emittenten.

EN2RE schuldet ausdrücklich keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung. Die individuelle Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit, der steuerlichen Anerkennung und der lohnabrechnungsseitigen Umsetzung obliegt ausschließlich dem Emittenten bzw. dessen eigenen Steuer- und Rechtsberatern. EN2RE empfiehlt dringend, jeden generierten Vertragsentwurf vor der Unterzeichnung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

3. Vergütung

3.1 Starter-Paket

Der einmalige Preis für das Starter-Paket beträgt 299,00 € netto(regulär 549,00 € netto). Im Starter-Paket enthalten sind der Zugang zum Mustervertragsentwurf, die Einführungsanleitung sowie die Software-Lizenzgebühr für den ersten teilnehmenden Mitarbeitenden für das erste Vertragsjahr.

3.2 Laufende Plattformnutzung

Ab dem zweiten teilnehmenden Mitarbeitenden fällt eine Plattformgebühr in Höhe von 50,00 € netto pro Mitarbeitendem und Jahr an. Die Abrechnung erfolgt jährlich im Voraus auf Basis der zum Abrechnungsstichtag aktiven Teilnehmenden.

3.3 Zahlungsabwicklung

Die Zahlung des Starter-Pakets erfolgt unmittelbar beim Kauf über HubSpot Payments (HubSpot Ireland Ltd., EU-Hosting). Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Folgerechnungen für die jährliche Plattformnutzung sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.

3.4 Keine weiteren Gebühren

Über die in Ziff. 3.1 und 3.2 genannten Beträge hinaus erhebt EN2RE keine Erfolgs-, Transaktions- oder Provisionsgebühren auf das vom Mitarbeitenden eingelegte Kapital.

3.5 Umsatzsteuer

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4. Pflichten des Emittenten

Der Emittent verpflichtet sich insbesondere:

  • die Voraussetzungen des § 3 Nr. 39 EStG einzuhalten, insbesondere die Beteiligung grundsätzlich allen Mitarbeitenden offenzustehen, die seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind,
  • korrekte Angaben zu den teilnehmenden Mitarbeitenden und deren Beschäftigungsverhältnis zu machen,
  • EN2RE unverzüglich über das Ausscheiden teilnehmender Mitarbeitender oder relevante Statusänderungen zu informieren,
  • die steuerliche und lohnabrechnungsseitige Umsetzung der Beteiligung (z. B. Lohnabrechnung, Buchung, Meldung) eigenverantwortlich bzw. mit seinem Steuerberater sicherzustellen,
  • keine irreführenden oder falschen Angaben gegenüber Mitarbeitenden zu machen,
  • die technischen Systeme der genusscloud nicht zu missbrauchen oder zu manipulieren.

Der Emittent trägt die alleinige und vollständige Verantwortung für die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Ausgestaltung und Wirksamkeit der Beteiligung in seinem Betrieb. Dies gilt insbesondere für die wirksame Einbeziehung der Genussrechte, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften (z. B. AGB-Kontrolle) und die steuerliche Anerkennung.

5. Pflichten von EN2RE

EN2RE erbringt folgende Kernleistungen:

  • Bereitstellung und Betrieb der Plattform im Rahmen des Stands der Technik,
  • technische Weiterentwicklung und Wartung,
  • Speicherung personenbezogener Daten auf Servern innerhalb der EU / des DSGVO-Raums,
  • Support für Emittenten im Rahmen üblicher Geschäftszeiten.

EN2RE garantiert keine durchgängige Verfügbarkeit und übernimmt keine Verantwortung für Inhalte oder Angaben der Emittenten.

6. Verfügbarkeit und Wartung

  • EN2RE ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu temporären Einschränkungen führen können.
  • Eine Haftung für Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen außerhalb des Einflussbereichs oder notwendiger Systemupdates besteht nicht.

7. Haftung

7.1 Haftungsbeschränkung

EN2RE haftet für Schäden nur:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.

7.2 Haftungsausschlüsse

EN2RE haftet insbesondere nicht für:

  • die rechtliche Wirksamkeit oder steuerliche Anerkennung der Mitarbeiterbeteiligung im Einzelfall,
  • Schäden, die aus der ungeprüften Übernahme der Mustervertragsentwürfe entstehen,
  • fehlerhafte Angaben, Dokumente oder Inhalte des Emittenten,
  • Ausfälle aufgrund von Fremdsystemen, Drittsoftware oder Internetverbindungen,
  • Rechtsverstöße durch den Emittenten.

7.3 Keine Garantie

EN2RE übernimmt keine Garantien für die Teilnahmequote der Mitarbeitenden oder den wirtschaftlichen Erfolg der Beteiligung.

8. Datenschutz & Datenverarbeitung

  • Es gelten die Datenschutzbestimmungen der EN2RE GmbH.
  • EN2RE verarbeitet personenbezogene Daten der Mitarbeitenden im Auftrag des Emittenten gemäß Art. 28 DSGVO, soweit dies für die Erbringung der Plattformleistungen erforderlich ist.
  • Serverstandorte befinden sich innerhalb der EU / des DSGVO-Raums.
  • Als weitere Empfänger / Auftragsverarbeiter wird insbesondere eingesetzt: HubSpot (CRM/Kommunikation sowie Zahlungsabwicklung via HubSpot Payments). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

9. Vertragslaufzeit und Kündigung

9.1 Laufzeit

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Aktivierung des Starter-Pakets geschlossen.

9.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres kündigen. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 weitere Monate.

9.3 Außerordentliche Kündigung

EN2RE kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:

  • der Emittent gegen wesentliche Pflichten verstößt,
  • wiederholt unrichtige oder rechtswidrige Inhalte bereitstellt,
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen besteht,
  • die Plattform durch den Emittenten technisch gefährdet wird.

9.4 Folgen der Kündigung

  • Bereits gezahltes Starter-Paket sowie für das laufende Vertragsjahr bereits in Rechnung gestellte Jahresgebühren sind nicht erstattungsfähig.
  • Offene Gebühren bleiben geschuldet.
  • EN2RE stellt dem Emittenten auf Wunsch verbleibende Daten in einem üblichen Format bereit.

10. Änderungen der AGB

EN2RE kann diese AGB ändern, wenn berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderungen für den Emittenten zumutbar sind.

Über Änderungen wird der Emittent mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der Emittent nicht innerhalb der Frist, gelten die Änderungen als akzeptiert.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der EN2RE GmbH.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

12. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht (B2B-Hinweis)

Die Plattform genusscloud richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht besteht daher nicht. Dies gilt insbesondere auch für Zahlungen, die unmittelbar beim Kauf des Starter-Pakets über HubSpot Payments abgewickelt werden.

13. Option „Anwalt-in-the-loop" (AITL) – [Coming Soon]

13.1 Leistungsbeschreibung (Zukünftig)

EN2RE bereitet derzeit eine optionale Erweiterung der Plattform vor („Anwalt-in-the-loop"). Nach Aktivierung dieser Option wird es dem Emittenten ermöglicht, eine direkte Anfrage zur rechtlichen Prüfung des generierten Vertragsentwurfs an eine unabhängige, auf der Plattform gelistete Partnerkanzlei zu übermitteln.

13.2 Vertragsverhältnis bei Nutzung von AITL

Bei Nutzung der AITL-Option kommt ein separates Mandatsverhältnis direkt zwischen dem Emittenten und der ausgewählten Partnerkanzlei zustande. Die EN2RE GmbH wird nicht Partei dieses Beratungsvertrags. Die Kanzlei erbringt die Rechtsberatungsleistung in eigener Verantwortung unter Einhaltung des Berufsrechts (§ 43a BRAO).

13.3 Vergütung der Rechtsberatung (RVG/Honorarvereinbarung)

Die Vergütung für die anwaltliche Prüfungsleistung ist nicht im Starter-Paket oder den Plattformgebühren von EN2RE enthalten. Die Partnerkanzlei rechnet ihre Leistungen direkt mit dem Emittenten ab. Die Vergütung erfolgt dabei entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer separaten Honorarvereinbarung (z.B. Festpreis für die Musterprüfung), die der Emittent mit der Kanzlei schließt.

13.4 Verfügbarkeit

Zum aktuellen Stand (Mai 2026) ist die AITL-Option noch nicht aktiv. Informationen über den genauen Zeitpunkt der Verfügbarkeit und die Liste der Partnerkanzleien werden rechtzeitig auf der Plattform bekannt gegeben.

EN2RE GmbH In den Hähnen 34 53560 Vettelschoß