FAQ
Was Sie über die steuerfreie Beteiligung wissen müssen.
Grundlagen § 3 Nr. 39 EStG
Was genau ist § 3 Nr. 39 EStG?
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Eine Vorschrift im Einkommensteuergesetz, die Vermögensbeteiligungen von Mitarbeitern bis zu 2.000 € pro Jahr lohnsteuerfrei stellt — und in der Regel auch sozialabgabenfrei. Der Gesetzgeber will damit gezielt die Mitarbeiterkapitalbeteiligung fördern.
Welche Beteiligungen sind begünstigt?
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Unter anderem Aktien, stille Beteiligungen, Genussrechte und GmbH-Anteile, sofern sie den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1–5 des 5. Vermögensbildungsgesetzes entsprechen. genusscloud nutzt Genussrechte — wirtschaftlich attraktiv, ohne Stimmrechte.
Muss die Beteiligung „zusätzlich zum Lohn" sein?
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Ja. Die Beteiligung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Brutto-Lohn ist nicht begünstigt. Der Standardvertrag von genusscloud erfüllt diese Voraussetzung.
Gilt der Freibetrag pro Jahr oder einmalig?
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Pro Kalenderjahr und pro Mitarbeiter. Die 2.000 € stehen jedes Jahr neu zur Verfügung — über zehn Jahre sind das bis zu 20.000 € steuerfrei je beteiligter Person.
Was passiert, wenn die 2.000 € überschritten werden?
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Steuerfrei bleibt der Betrag bis zur Grenze; der übersteigende Teil ist normaler steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn. Die Beteiligung als solche bleibt gültig — es ändert sich nur die Behandlung des Mehrbetrags in der Lohnabrechnung.
Muss die Beteiligung allen Mitarbeitern angeboten werden?
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Ja, die Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Beteiligung allen Arbeitnehmern offensteht, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots seit mindestens einem Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt sind. Die Höhe darf gestaffelt werden, solange die Kriterien sachlich und für alle gleich sind.
Was ist mit § 19a EStG (KMU-Regelung)?
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§ 19a regelt die aufgeschobene Besteuerung von Vermögensbeteiligungen bei KMU — eine Ergänzung zu § 3 Nr. 39. genusscloud fokussiert primär auf den unmittelbaren Steuerfreibetrag, weil dieser für Handwerk und Kleinbetriebe sofort wirkt.
Lohnt sich das auch für Minijobber und Aushilfen?
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Besonders. Bei einem typischen Minijob-Jahresgehalt von rund 7.000 € entspricht der Freibetrag von 2.000 € einer steuerfreien Gehaltserhöhung von fast 30 %. Eine klassische Lohnerhöhung würde durch Pauschalabgaben und die Minijob-Schwelle deutlich an Wirkung verlieren — die Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG nicht. Details auf der Seite Minijob.
Zählt die Beteiligung zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 €?
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Nein. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € brutto im Monat. Die nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreie Vermögensbeteiligung ist kein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und bleibt bei dieser Prüfung außen vor. Der Monatslohn bleibt unverändert — der Minijob-Status ist nicht gefährdet.
Sollten wir das Gehalt an die neue Grenze von 603 € anpassen?
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Wenn der Arbeitsbedarf gegeben ist: ja. Das Gehalt kann auf 603,00 € angehoben werden, damit die volle steuer- und abgabenfreie Grenze ausgeschöpft wird. Bei Rentenversicherungspflicht steigt die Nettoauszahlung damit auf 581,29 € (3,6 % Eigenanteil des Beschäftigten).
Die steuerfreie Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt zusätzlich obendrauf — bis zu 2.000 € im Jahr, ohne die Grenze zu berühren. Details und Rechner auf der Seite Minijob.
Was bringt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?
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Haben die Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht eingereicht, entfällt ihr Eigenanteil von 3,6 % vollständig. Der Bruttolohn entspricht dann der Nettoauszahlung — bei voller Ausschöpfung der Grenze also 603,00 € netto. Prüfen Sie den Status je Mitarbeiter in der Lohnabrechnung.
Wir sind ein Familienunternehmen. Zählen Ehepartner und Kinder mit?
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Ja, vollständig. Jedes im Betrieb angestellte Familienmitglied — Ehepartner, Kinder, Geschwister — hat den vollen Anspruch auf 2.000 € steuerfrei pro Jahr. Bei 5 mitarbeitenden Angehörigen sind das bis zu 10.000 € pro Jahr, die abgabenfrei aus der GmbH in den Familienkreis fließen. Sauberer und günstiger als jede Gewinnausschüttung (≈ 26 % Kapitalertragsteuer) oder klassische Gehaltserhöhung (oft > 40 % Lohnsteuer und Sozialabgaben). Details auf der Seite Familienbetrieb.
Ablauf & Einstieg
Wie lange dauert es vom Kauf bis zur ersten gezeichneten Beteiligung?
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In der Regel wenige Tage. Der Weg besteht aus fünf Schritten: Starter-Paket kaufen, Vertrag aus der Vorlage erstellen und freigeben lassen, Beteiligung mit Zeichnungsstrecke anlegen, Mitarbeiter registrieren und zeichnen lassen, Zeichnung erstellen. Der Zeitfaktor ist meist die Freigabe durch Ihren Steuerberater — die Arbeit in der Plattform dauert pro Schritt nur Minuten.
Jeder Schritt ist als Screencast dokumentiert: Erste Beteiligung in 5 Schritten.
Was ist im Starter-Paket enthalten?
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Zugang zur Plattform, die Vertragsvorlage für Genussrechte nach § 3 Nr. 39 EStG, Vorlagen für das Mitarbeitergespräch und den Anteilsschein, die Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie der Jahresbeitrag für den ersten beteiligten Mitarbeiter.
Brauche ich für den Vertrag zwingend Steuerberater oder Anwalt?
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Die Vertragsvorlage ist vollständig und wird von Ihnen mit Ihren Konditionen befüllt. Die finale Freigabe erfolgt durch Ihren Steuerberater oder Anwalt — dafür reicht in der Regel eine kurze Prüfung des fertigen Entwurfs. genusscloud ist ein Software-Werkzeug und darf gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz selbst keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen.
Bald verfügbar: Mit der Option „Anwalt-in-the-loop" können Sie Ihren Entwurf direkt über die Plattform an unabhängige Partnerkanzleien zur Prüfung übermitteln.
Müssen sich die Mitarbeiter selbst registrieren?
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Ja, und das ist bewusst so: Ihre Mitarbeiter erhalten den Link zur Zeichnungsstrecke, legen ihr Konto an und bestätigen ihre Daten. Damit liegen Identität und Erklärungen sauber dokumentiert vor — ohne Papier und ohne Aufwand für Sie.
Was passiert nach der Zeichnungsanfrage?
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Der Mitarbeiter wählt seine Anteile innerhalb der von Ihnen gesetzten Grenzen und sendet die Anfrage ab. Sie prüfen sie und erstellen daraus die verbindliche Zeichnung. Nach Zahlungseingang wandert der Anteil automatisch ins Beteiligungsregister.
Welche Dokumente bekommt der Mitarbeiter?
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Nach der Zeichnung Zeichnungsschein und Zertifikat, im laufenden Betrieb Kontoauszug, Bescheinigung für die Steuererklärung und den Zinsbeleg. Alle Dokumente entstehen automatisch und liegen im Mitarbeiterportal bereit.
Laufender Betrieb & Jahresabschluss
Was ist jährlich zu tun?
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Vier Schritte: vorläufige Zinsberechnung in der Plattform erzeugen, Zahlen vom Steuerberater prüfen lassen, Jahresabschluss anlegen, Zinsauszahlung buchen. Belege und Bescheinigungen für die Mitarbeiter entstehen dabei automatisch. Der komplette Ablauf mit Screencasts: Jahresabschluss und laufender Betrieb.
Wie wird die Verzinsung berechnet und warum prüft der Steuerberater vorher?
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Die Verzinsung bzw. Gewinnbeteiligung bei Genussrechten richtet sich nach dem tatsächlichen Jahresergebnis. Vor der endgültigen Fixierung muss Ihr Steuerberater das vorläufige Zahlenwerk prüfen: Er stellt fest, welcher Bilanzüberschuss rechnerisch für die Zinszuteilung herangezogen werden darf. Das schützt vor fehlerhaften Überweisungen und sichert die steuerliche Anerkennung.
Welche Belege erhält der Mitarbeiter zum Jahresabschluss?
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Kontoauszug über seine Anteile, eine Bescheinigung für die Steuererklärung und nach der Auszahlung den Zinsbeleg. Alles digital im Portal, ohne dass Sie etwas verschicken müssen.
Wie läuft die Zinsauszahlung?
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Nach dem Anlegen des Jahresabschlusses buchen Sie die Zinsauszahlung in der Plattform. Die Beträge sind je Mitarbeiter fixiert, jeder erhält seinen Beleg im Portal — damit ist das Beteiligungsjahr abgeschlossen.
Was gilt bei einem Verlustjahr?
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Genussrechte sind erfolgsabhängig: Ohne ausschüttungsfähigen Überschuss gibt es keine Verzinsung. Ob und in welchem Umfang eine Verlustbeteiligung vorgesehen ist, regelt Ihr Beteiligungsvertrag — die Standardvorlage ist hier bewusst konservativ ausgestaltet.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt?
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Der Vertrag regelt Kündigungsfrist und Rückzahlung des Anteils. In der Plattform beenden Sie die Beteiligung, buchen die Rückzahlung und der Mitarbeiter erhält die zugehörigen Belege. Bereits steuerfrei gewährte Beträge bleiben steuerfrei.
Plattform & Kosten
Was kostet genusscloud?
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Das Starter-Paket mit Erstvertrag, Schritt-für-Schritt-Anleitung und Jahresbeitrag für den ersten Mitarbeiter kostet 299 € (statt 549 €). Jeder weitere Mitarbeiter auf der Beteiligungsplattform kostet 50 € pro Jahr. Keine versteckten Kosten, keine Mindestlaufzeit.
Gibt es eine Mindestlaufzeit oder Kündigungsfrist?
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Nein. Der Jahresbeitrag je beteiligtem Mitarbeiter läuft jahresweise; Sie entscheiden jedes Jahr neu. Die Laufzeit der Beteiligung selbst regelt Ihr Beteiligungsvertrag mit dem Mitarbeiter.
Wo melden sich Unternehmer und Mitarbeiter an?
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Über das Kundenportal unter portal.genusscloud.de. Unternehmer verwalten dort Beteiligungen, Zeichnungen und Jahresabschlüsse, Mitarbeiter sehen ihre Anteile und Dokumente.
Was ist genusscloud nicht?
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genusscloud ist keine Vermögensberatung und keine Anlagevermittlung. Wir liefern Vertrag, Plattform und Verwaltung — die Beteiligung selbst ist ein arbeitsrechtliches und steuerliches Instrument zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern.
Wer steht hinter genusscloud?
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Eine Kooperation zweier deutscher Unternehmen: EN2RE GmbH (Plattform & Technologie) und GMU consulting (Verträge & Rechtsrahmen). Damit ist beides aus einer Hand — Software und juristische Tiefe.
Aufsichtsrecht & Prospektfreiheit
Braucht unsere Mitarbeiterbeteiligung einen Prospekt?
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In aller Regel nein. Ein Prospekt ist Folge eines öffentlichen Angebots. Genussrechte, die ein Arbeitgeber ausschließlich seinen eigenen Mitarbeitern anbietet, sind kein öffentliches Angebot an den Kapitalmarkt; das Vermögensanlagengesetz sieht für Beteiligungen an Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber zudem eine ausdrückliche Ausnahme von der Prospektpflicht vor. Der genusscloud-Standardfall bleibt damit prospektfrei.
Fachlicher Überblick zur Systematik: PwC Legal, „Überblick Prospektpflichten" (Stand 07/2019). genusscloud erbringt keine Rechtsberatung — die Einordnung Ihres Einzelfalls gehört zu Ihrem Anwalt oder Steuerberater.
Wie ist ein Genussrecht rechtlich einzuordnen?
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Ein nicht verbrieftes Genussrecht ist regelmäßig eine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) — kein Wertpapier im Sinne der EU-Prospektverordnung und kein Investmentvermögen nach dem KAGB, solange kein Fondskonstrukt mit gepooltem Kapital und festgelegter Anlagestrategie dahintersteht. Bei der Mitarbeiterbeteiligung fließt das Kapital in Ihr eigenes operatives Unternehmen, nicht in einen Fonds.
Wann könnte doch eine Prospekt- oder Informationsblatt-Pflicht entstehen?
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Sobald die Beteiligung über den Mitarbeiterkreis hinaus angeboten wird — etwa an Kunden, Nachbarn oder öffentlich über eine Crowd-Plattform. Dann greifen die allgemeinen Regeln: je nach Ausgestaltung und Volumen ein Verkaufsprospekt oder ein dreiseitiges Informationsblatt (Vermögensanlagen-Informationsblatt bzw. Wertpapier-Informationsblatt) samt Hinweis, dass kein Prospekt hinterlegt wurde. Wenn Sie in diese Richtung denken, sprechen Sie vorher mit einer Kanzlei.
Brauchen wir eine Genehmigung oder BaFin-Erlaubnis?
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Für die geschlossene Mitarbeiterbeteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG nicht. Sie geben keine Anlage öffentlich aus und betreiben kein erlaubnispflichtiges Geschäft. genusscloud ist reine Software und weder Anlagevermittler noch Vermögensberater — wir liefern Vertragsvorlage, Plattform und Verwaltung.
Lieber einmal den ganzen Ablauf sehen?
Jeder Schritt — vom Starter-Paket bis zur gebuchten Zinsauszahlung — ist als Screencast aus der Plattform dokumentiert.
