
Gastronomie
6 Aushilfen in Service & Küche
6 × 2.000 € = 12.000 € steuerfrei pro Jahr
Im Saisongeschäft bleibt das eingespielte Team an Bord — statt jedes Frühjahr neu einzuarbeiten.
Eine Lohnerhöhung im Minijob verpufft: Pauschalabgaben, und ab 603 € im Monat (Grenze 2026) rutscht die Kraft aus der Geringfügigkeit. Die Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt dagegen brutto für netto an — und zählt nicht zum Arbeitsentgelt.
Automatisiert erstellter Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis — keine Rechtsberatung.
steuer- und sozialabgabenfrei nach § 3 Nr. 39 EStG
keine Pauschalabgaben auf den steuerfreien Anteil
die Beteiligung zählt nicht zum Arbeitsentgelt

Der Minijob-Hebel
Bei einem typischen Minijob-Jahresgehalt von rund 7.000 € wirken 2.000 € steuerfreie Beteiligung wie eine Gehaltserhöhung von fast 30 % — ohne einen Cent zusätzliche Lohnnebenkosten für den Betrieb. Eine klassische Lohnerhöhung würde durch Pauschalabgaben und die Minijob-Schwelle deutlich an Wirkung verlieren.
Besonders relevant für Gastro, Einzelhandel, Handwerk und alle Betriebe mit geringfügig Beschäftigten. Genaue Höhe abhängig vom individuellen Steuermodell.
Beispielrechnung
Der direkte Vergleich
| Weg | Beim Mitarbeiter | Kosten Arbeitgeber | Minijob-Grenze | Aufwand |
|---|---|---|---|---|
| Lohnerhöhung 2.000 € / Jahr | ≈ 1.400 – 1.600 € | ≈ 2.600 € inkl. Pauschalabgaben | Grenze wird gesprengt | Lohnabrechnung anpassen |
| Sachbezug 50 € / Monat | 600 € Warenwert | 600 € + Abwicklung | Grenze unberührt | Gutscheine, Karten, Belege |
| Beteiligung § 3 Nr. 39 EStG | 2.000 € netto | 2.000 € + 50 € Plattform | Grenze unberührt | Einmal aufsetzen, dann jährlich |
Vereinfachte Beispielrechnung bei typischen Pauschalabgaben im gewerblichen Minijob. Maßgeblich sind die Werte Ihrer Lohnabrechnung. Keine Steuerberatung.
Beispiele aus der Praxis

6 Aushilfen in Service & Küche
6 × 2.000 € = 12.000 € steuerfrei pro Jahr
Im Saisongeschäft bleibt das eingespielte Team an Bord — statt jedes Frühjahr neu einzuarbeiten.

4 Aushilfen an Kasse & Fläche
4 × 2.000 € = 8.000 € steuerfrei pro Jahr
Samstags- und Abendschichten lassen sich besetzen, ohne den Stundenlohn über die Grenze zu treiben.

3 Aushilfen in Büro, Lager, Baustelle
3 × 2.000 € = 6.000 € steuerfrei pro Jahr
Der Büro-Minijob und die Ferienkraft werden bezahlbar gehalten — ohne Lohnnebenkosten-Sprung.

5 geringfügig Beschäftigte im Springerpool
5 × 2.000 € = 10.000 € steuerfrei pro Jahr
Springer bleiben verlässlich verfügbar — der Vorteil wird jährlich sichtbar gutgeschrieben.
Minijob-Rechner
Anzahl der Minijobber und Budget sind bereits gesetzt. Tragen Sie unten den heutigen Monatslohn ein und sehen Sie, was eine Lohnerhöhung mit der 603-€-Grenze 2026 machen würde.
Mehr Netto für den Mitarbeiter
5 MA × 5 Jahre = +19,6 T€ Gesamtvorteil
Starter-Paket 299 € amortisiert nach 2 Wochen · ROI Jahr 1 +2.053 % · 108× über 5 Jahre
AG-Effizienz · klassisch 60.8 %·genusscloud 100 %
Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 € brutto im Monat. Eine Lohnerhöhung zählt dazu — die steuerfreie Beteiligung nicht.
Klassische Lohnerhöhung
742 € / Monat
Minijob-Grenze gesprengt: 139 € über 603 € — Übergang in den Übergangsbereich (Midijob) mit voller SV-Pflicht.
Zum Vergleich bei voller Ausschöpfung der Grenze: 603,00 € brutto ergeben 581,29 € netto bei RV-Pflicht — mit Befreiung von der Rentenversicherung 603,00 € netto.
Beteiligung § 3 Nr. 39 EStG
603 € / Monat
Monatslohn unverändert, Grenze unberührt — dazu bis zu 2.000 € im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Beispielrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die Werte Ihrer Lohnabrechnung. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG bis 2.000 €/MA/Jahr.
Automatisiert erstellter Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis — keine Rechtsberatung.
Neue Grenze 2026
Wenn der Arbeitsbedarf gegeben ist, kann das Gehalt auf 603,00 € angehoben werden. Damit nutzen Ihre Mitarbeiter die volle steuer- und abgabenfreie Grenze aus. Bei Rentenversicherungspflicht steigt die Nettoauszahlung auf 581,29 € (3,6 % Eigenanteil).
Haben die Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht eingereicht, entfällt der Eigenanteil von 3,6 % komplett — der Bruttolohn entspricht dann der Nettoauszahlung, also 603,00 € netto.
Werte für 2026. Die steuerfreie Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt zusätzlich obendrauf und zählt nicht zur Geringfügigkeitsgrenze. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
So läuft es ab
299 € netto, einmalig. Sie erhalten Zugang zur Plattform und den Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis.
Konditionen festlegen, Mitarbeiter einladen, Zeichnung digital abschließen — im Screencast Schritt für Schritt gezeigt.
Lohnbuchung, Kontoauszüge und Jahresabschluss laufen über die Plattform. 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr.
„Der ambulante Pflegeberuf ist enorm anstrengend und belastend. Aktuell haben wir über 30 tolle Mitarbeiter. Diese zu halten ist aber eine Herausforderung. genusscloud ist hierzu ein hilfreicher Baustein, mit dem wir als kleiner Betrieb auch ohne großen Verwaltungsaufwand einen großen Benefit liefern können, wie es sonst nur für Konzerne möglich wäre.“

Meike R.
Ambulante Pflege
„Gute Leute zu finden und zu halten wird immer schwieriger. Mit genusscloud haben wir ein Werkzeug, mit dem wir die Kollegen am Erfolg unseres Betriebs teilhaben lassen können und sie hoffentlich lange binden.“

Kim B.
Elektro- & Sicherheitstechnik
„Wir sitzen im Speckgürtel von Bonn und Köln und konkurrieren somit mit Betrieben, die zum Teil bessere Gehälter zahlen können. Der steuerfreie Bonus hilft uns, diese Gehaltslücke zu schließen und engagierte Mitarbeiter bei uns auf dem Land zu halten.“

Sebastian K.
Sauna-Manufaktur · Kleingewerbe
Besonders. Bei einem typischen Minijob-Jahresgehalt von rund 7.000 € entspricht der Freibetrag von 2.000 € einer steuerfreien Gehaltserhöhung von fast 30 %. Eine klassische Lohnerhöhung würde durch Pauschalabgaben und die Minijob-Schwelle deutlich an Wirkung verlieren — die Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG nicht. Details auf der Seite Minijob.
Nein. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € brutto im Monat. Die nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreie Vermögensbeteiligung ist kein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und bleibt bei dieser Prüfung außen vor. Der Monatslohn bleibt unverändert — der Minijob-Status ist nicht gefährdet.
Wenn der Arbeitsbedarf gegeben ist: ja. Das Gehalt kann auf 603,00 € angehoben werden, damit die volle steuer- und abgabenfreie Grenze ausgeschöpft wird. Bei Rentenversicherungspflicht steigt die Nettoauszahlung damit auf 581,29 € (3,6 % Eigenanteil des Beschäftigten).
Die steuerfreie Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt zusätzlich obendrauf — bis zu 2.000 € im Jahr, ohne die Grenze zu berühren. Details und Rechner auf der Seite Minijob.
Haben die Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht eingereicht, entfällt ihr Eigenanteil von 3,6 % vollständig. Der Bruttolohn entspricht dann der Nettoauszahlung — bei voller Ausschöpfung der Grenze also 603,00 € netto. Prüfen Sie den Status je Mitarbeiter in der Lohnabrechnung.
Auf den steuerfreien Anteil fallen keine Pauschalabgaben an. Bei einer klassischen Lohnerhöhung dagegen erhöhen sich die Pauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung sowie die Umlagen.
Schon ab einer beteiligten Person. Das Starter-Paket kostet einmalig 299 € netto, danach 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr — der steuerfreie Vorteil liegt bei bis zu 2.000 € pro Person und Jahr.
Einmal 299 € netto für das Starter-Paket, danach 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr. Keine Mindestlaufzeit.