Für Betriebe mit geringfügig Beschäftigten

2.000 € steuerfrei =
fast 30 % mehr netto
für Ihre Minijobber.

Eine Lohnerhöhung im Minijob verpufft: Pauschalabgaben, und ab 603 € im Monat (Grenze 2026) rutscht die Kraft aus der Geringfügigkeit. Die Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt dagegen brutto für netto an — und zählt nicht zum Arbeitsentgelt.

Automatisiert erstellter Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis — keine Rechtsberatung.

pro Minijobber / Jahr
2.000 €

steuer- und sozialabgabenfrei nach § 3 Nr. 39 EStG

Lohnnebenkosten
0 €

keine Pauschalabgaben auf den steuerfreien Anteil

Grenze 2026 bleibt unberührt
603 €

die Beteiligung zählt nicht zum Arbeitsentgelt

Federzeichnung: Aushilfe im Café reicht einen Kaffee über die Theke

Der Minijob-Hebel

Warum der Hebel bei Minijobbern überproportional wirkt.

Bei einem typischen Minijob-Jahresgehalt von rund 7.000 € wirken 2.000 € steuerfreie Beteiligung wie eine Gehaltserhöhung von fast 30 % — ohne einen Cent zusätzliche Lohnnebenkosten für den Betrieb. Eine klassische Lohnerhöhung würde durch Pauschalabgaben und die Minijob-Schwelle deutlich an Wirkung verlieren.

Besonders relevant für Gastro, Einzelhandel, Handwerk und alle Betriebe mit geringfügig Beschäftigten. Genaue Höhe abhängig vom individuellen Steuermodell.

Beispielrechnung

Jahresgehalt Minijob
7.000 €
Steuerfreie Beteiligung
+ 2.000 €
Lohnnebenkosten Arbeitgeber
0 €
Effektives Netto-Plus
~ 29 %

Der direkte Vergleich

Drei Wege, 2.000 € beim Minijobber ankommen zu lassen — nur einer kommt voll an.

WegBeim MitarbeiterKosten ArbeitgeberMinijob-GrenzeAufwand
Lohnerhöhung 2.000 € / Jahr≈ 1.400 – 1.600 €≈ 2.600 € inkl. PauschalabgabenGrenze wird gesprengtLohnabrechnung anpassen
Sachbezug 50 € / Monat600 € Warenwert600 € + AbwicklungGrenze unberührtGutscheine, Karten, Belege
Beteiligung § 3 Nr. 39 EStG2.000 € netto2.000 € + 50 € PlattformGrenze unberührtEinmal aufsetzen, dann jährlich

Vereinfachte Beispielrechnung bei typischen Pauschalabgaben im gewerblichen Minijob. Maßgeblich sind die Werte Ihrer Lohnabrechnung. Keine Steuerberatung.

Beispiele aus der Praxis

Was das in Ihrer Branche bedeutet.

Federzeichnung: Pfanne und Schürze

Gastronomie

6 Aushilfen in Service & Küche

6 × 2.000 € = 12.000 € steuerfrei pro Jahr

Im Saisongeschäft bleibt das eingespielte Team an Bord — statt jedes Frühjahr neu einzuarbeiten.

Federzeichnung: Ladentheke mit Kasse

Einzelhandel

4 Aushilfen an Kasse & Fläche

4 × 2.000 € = 8.000 € steuerfrei pro Jahr

Samstags- und Abendschichten lassen sich besetzen, ohne den Stundenlohn über die Grenze zu treiben.

Federzeichnung: Hobel und Schraubenschlüssel

Handwerk

3 Aushilfen in Büro, Lager, Baustelle

3 × 2.000 € = 6.000 € steuerfrei pro Jahr

Der Büro-Minijob und die Ferienkraft werden bezahlbar gehalten — ohne Lohnnebenkosten-Sprung.

Federzeichnung: Hand hält ein Herz

Pflege & Betreuung

5 geringfügig Beschäftigte im Springerpool

5 × 2.000 € = 10.000 € steuerfrei pro Jahr

Springer bleiben verlässlich verfügbar — der Vorteil wird jährlich sichtbar gutgeschrieben.

Minijob-Rechner

Vorbelegt für Minijobber — inklusive Grenzen-Check.

Anzahl der Minijobber und Budget sind bereits gesetzt. Tragen Sie unten den heutigen Monatslohn ein und sehen Sie, was eine Lohnerhöhung mit der 603-€-Grenze 2026 machen würde.

Eingaben
5 Personen
2.000 €
5 Jahre

Mehr Netto für den Mitarbeiter

+783 €je MA & Jahr

5 MA × 5 Jahre = +19,6 T€ Gesamt­vorteil

Starter-Paket 299 € amortisiert nach 2 Wochen · ROI Jahr 1 +2.053 % · 108× über 5 Jahre

Netto ANAbzüge ANLNK ArbeitgeberA · KlassischAG-Aufwand2.000 €1.217 €233 €217 €333 €davon Netto für den Mitarbeiter: 1.217 €B · genusscloudAG-Aufwand2.000 €2.000 € Netto AN0 % Abzüge · § 3 Nr. 39 EStG100 % des AG-Aufwands kommen beim Mitarbeiter an.

AG-Effizienz · klassisch 60.8 %·genusscloud 100 %

Minijob-Grenze prüfen

Geringfügigkeitsgrenze 2026: 603 € brutto im Monat. Eine Lohnerhöhung zählt dazu — die steuerfreie Beteiligung nicht.

Klassische Lohnerhöhung

742 € / Monat

Minijob-Grenze gesprengt: 139 € über 603 € — Übergang in den Übergangsbereich (Midijob) mit voller SV-Pflicht.

Zum Vergleich bei voller Ausschöpfung der Grenze: 603,00 € brutto ergeben 581,29 € netto bei RV-Pflicht — mit Befreiung von der Rentenversicherung 603,00 € netto.

Beteiligung § 3 Nr. 39 EStG

603 € / Monat

Monatslohn unverändert, Grenze unberührt — dazu bis zu 2.000 € im Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.

Beispielrechnung, keine Steuer- oder Anlageberatung. Maßgeblich sind die Werte Ihrer Lohnabrechnung. Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 39 EStG bis 2.000 €/MA/Jahr.

Ihr Vorteil
+19,6 T€ über 5 Jahre· amortisiert in 2 Wochen
Starter-Paket 299 € sichern →

Automatisiert erstellter Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis — keine Rechtsberatung.

Neue Grenze 2026

603 € brutto im Monat — zwei Stellschrauben, die Sie jetzt prüfen sollten.

Gehalt an die neue Grenze anpassen

Wenn der Arbeitsbedarf gegeben ist, kann das Gehalt auf 603,00 € angehoben werden. Damit nutzen Ihre Mitarbeiter die volle steuer- und abgabenfreie Grenze aus. Bei Rentenversicherungs­pflicht steigt die Nettoauszahlung auf 581,29 € (3,6 % Eigenanteil).

Rentenversicherungsbefreiung prüfen

Haben die Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht eingereicht, entfällt der Eigenanteil von 3,6 % komplett — der Bruttolohn entspricht dann der Nettoauszahlung, also 603,00 € netto.

Werte für 2026. Die steuerfreie Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt zusätzlich obendrauf und zählt nicht zur Geringfügigkeitsgrenze. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

So läuft es ab

Vom Starter-Paket zur ersten Minijob-Beteiligung.

  1. 01

    Starter-Paket buchen

    299 € netto, einmalig. Sie erhalten Zugang zur Plattform und den Vertragsentwurf auf Vorlagenbasis.

  2. 02

    Beteiligung anlegen

    Konditionen festlegen, Mitarbeiter einladen, Zeichnung digital abschließen — im Screencast Schritt für Schritt gezeigt.

  3. 03

    Laufen lassen

    Lohnbuchung, Kontoauszüge und Jahresabschluss laufen über die Plattform. 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr.

Betriebe, die es schon nutzen.

Alle Referenzen →
Der ambulante Pflegeberuf ist enorm anstrengend und belastend. Aktuell haben wir über 30 tolle Mitarbeiter. Diese zu halten ist aber eine Herausforderung. genusscloud ist hierzu ein hilfreicher Baustein, mit dem wir als kleiner Betrieb auch ohne großen Verwaltungsaufwand einen großen Benefit liefern können, wie es sonst nur für Konzerne möglich wäre.
Portrait Meike R.

Meike R.

Ambulante Pflege

Gute Leute zu finden und zu halten wird immer schwieriger. Mit genusscloud haben wir ein Werkzeug, mit dem wir die Kollegen am Erfolg unseres Betriebs teilhaben lassen können und sie hoffentlich lange binden.
Portrait Kim B.

Kim B.

Elektro- & Sicherheitstechnik

Wir sitzen im Speckgürtel von Bonn und Köln und konkurrieren somit mit Betrieben, die zum Teil bessere Gehälter zahlen können. Der steuerfreie Bonus hilft uns, diese Gehaltslücke zu schließen und engagierte Mitarbeiter bei uns auf dem Land zu halten.
Portrait Sebastian K.

Sebastian K.

Sauna-Manufaktur · Kleingewerbe

Häufige Fragen zum Minijob.

Lohnt sich das auch für Minijobber und Aushilfen?

Besonders. Bei einem typischen Minijob-Jahresgehalt von rund 7.000 € entspricht der Freibetrag von 2.000 € einer steuerfreien Gehaltserhöhung von fast 30 %. Eine klassische Lohnerhöhung würde durch Pauschalabgaben und die Minijob-Schwelle deutlich an Wirkung verlieren — die Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG nicht. Details auf der Seite Minijob.

Zählt die Beteiligung zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 €?

Nein. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € brutto im Monat. Die nach § 3 Nr. 39 EStG steuerfreie Vermögensbeteiligung ist kein steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und bleibt bei dieser Prüfung außen vor. Der Monatslohn bleibt unverändert — der Minijob-Status ist nicht gefährdet.

Sollten wir das Gehalt an die neue Grenze von 603 € anpassen?

Wenn der Arbeitsbedarf gegeben ist: ja. Das Gehalt kann auf 603,00 € angehoben werden, damit die volle steuer- und abgabenfreie Grenze ausgeschöpft wird. Bei Rentenversicherungspflicht steigt die Nettoauszahlung damit auf 581,29 € (3,6 % Eigenanteil des Beschäftigten).

Die steuerfreie Beteiligung nach § 3 Nr. 39 EStG kommt zusätzlich obendrauf — bis zu 2.000 € im Jahr, ohne die Grenze zu berühren. Details und Rechner auf der Seite Minijob.

Was bringt eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Haben die Beschäftigten einen Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht eingereicht, entfällt ihr Eigenanteil von 3,6 % vollständig. Der Bruttolohn entspricht dann der Nettoauszahlung — bei voller Ausschöpfung der Grenze also 603,00 € netto. Prüfen Sie den Status je Mitarbeiter in der Lohnabrechnung.

Was ist mit den Pauschalabgaben des Arbeitgebers?

Auf den steuerfreien Anteil fallen keine Pauschalabgaben an. Bei einer klassischen Lohnerhöhung dagegen erhöhen sich die Pauschalbeiträge zu Kranken- und Rentenversicherung sowie die Umlagen.

Ab welchem Betrag lohnt sich das für einen kleinen Betrieb?

Schon ab einer beteiligten Person. Das Starter-Paket kostet einmalig 299 € netto, danach 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr — der steuerfreie Vorteil liegt bei bis zu 2.000 € pro Person und Jahr.

Alle Fragen zu § 3 Nr. 39 EStG →

Minijobber halten — ohne 30 % drauflegen.

Einmal 299 € netto für das Starter-Paket, danach 50 € pro beteiligtem Mitarbeiter und Jahr. Keine Mindestlaufzeit.